- Riesige Auswahl an Spieleanbietern
- Live-Chat-Support ist rund um die Uhr verfügbar
- Riesige Auswahl an Spielen, darunter eine große Vielfalt an Live-Dealer-Spielen
- Einzahler mit Skrill und Neteller können keinen Willkommensbonus beanspruchen
- Kundensupport per Telefon ist nicht verfügbar
Gesamtbewertung:
Geschätzter Jahresumsatz: > €1,000,000
Wir haben Spin Rider Casino gründlich getestet und ihm eine Unterdurchschnittlicher Sicherheitsindex. Dieses Casino hat einige gute Qualitäten, aber auch viele negative, weshalb es besser ist, woanders zu spielen. In unserer Bewertung haben wir die Spielerbeschwerden des Casinos, die geschätzten Einnahmen, die Lizenz, die Echtheit der Spiele, die Qualität des Kundensupports, die Fairness der Geschäftsbedingungen, die Auszahlungs- und Gewinnlimits und andere Faktoren berücksichtigt. Da Spin Rider Casino im Zusammenhang mit anderen Online-Casinos Die unten aufgeführten Casinos werden auch von ihnen beeinflusst. Wenn Sie sich also jemals gefragt haben, ob dieses Casino sicher und seriös oder ein Betrug ist, lesen Sie die vollständige Bewertung unten, um mehr zu erfahren.
Nach unseren Recherchen und Einschätzungen ist Spin Rider Casino ein mittelgroßes Online-Casino Umsatzmäßig. Der Umsatz eines Casinos ist ein wichtiger Faktor, da größere Casinos keine Probleme haben sollten, große Gewinne auszuzahlen, während kleinere Casinos möglicherweise Schwierigkeiten haben könnten, wenn Sie es schaffen, wirklich große Gewinne zu erzielen.
Wir haben derzeit 2 Beschwerden direkt über dieses Casino in unserer Datenbank, sowie 41 Beschwerden über andere damit verbundene Casinos. Aufgrund dieser Beschwerden haben wir diesem Casino 7.017 schwarze Punkte insgesamt, aus welchen 6,892 stammen von verwandten Casinos. Weitere Informationen zu allen Beschwerden und schwarzen Punkten finden Sie im Abschnitt „Sicherheitsindex erklärt“ dieser Bewertung.
Interessante Fakten
- Die maximale Auszahlung bei Spielen beträgt 250.000 € (außer progressiver Jackpot).
- Durchschnittliches monatliches Auszahlungslimit